Die Branding-Beratung beantwortet zwei Fragen: Trägt Ihr aktueller Auftritt noch, und wenn nicht, woran liegt es. Wir prüfen Logo, Anwendung und Konsistenz über alle Berührungspunkte. Sie erhalten eine begründete Empfehlung und ein Briefing, mit dem ein Gestalter arbeiten kann. Entwürfe entstehen in dieser Beratung nicht.
Branding & Logo Beratung
Eine Einschätzung zu Ihrem bestehenden Auftritt für Unternehmen, die zwischen Nachschärfen und Neuentwurf entscheiden müssen.
Was Sie vorab bereitstellen
- Vorhandene Logodateien in den verfügbaren Formaten
- Fotos realer Anwendungen: Schild, Fahrzeug, Drucksache, Arbeitskleidung
- Bestehende Gestaltungsvorgaben, falls es sie gibt
- Entwürfe von Gestaltern, die bereits vorliegen
Die Frage vor dem Redesign
Wenn ein Auftritt als veraltet empfunden wird, liegt es oft nicht am Logo selbst.
Häufiger liegt es an der Anwendung. Das Zeichen erscheint in vier Farbvarianten, auf dem Fahrzeug anders als auf der Rechnung, und die Website nutzt eine fünfte Schrift.
Ein Neuentwurf löst dieses Problem nicht. Er erzeugt lediglich eine sechste Variante neben den bestehenden.
Inhalt des Designbriefings
- Einsatzorte und geforderte Varianten
- Technische Anforderungen an Größe, Kontrast und Hintergrund
- Begriffe, die Ihre Marke treffen, und Begriffe, die sie verfehlen
- Prüfkriterien für die Abnahme eines Entwurfs
Wie wir einen vorhandenen Auftritt prüfen
Wir sehen uns das Zeichen in seinen Anwendungsfällen an.
Dazu zählen Beschilderung, Fahrzeug, Arbeitskleidung, Angebot und Rechnung, Website, Social-Profile und Anzeigen. Ein Logo, das im Entwurf überzeugt, kann auf einem Fahrzeug unlesbar sein.
Wir prüfen außerdem, ob die Marke in Suchergebnissen und Profilen gleich geschrieben wird. Abweichende Schreibweisen erschweren die eindeutige Zuordnung Ihres Unternehmens.
Ein Briefing kostet weniger als ein zweiter Entwurf
Teuer wird Gestaltung durch Schleifen. Entwurf, Unbehagen, Nachbesserung, erneutes Unbehagen.
Die Ursache ist meist ein Briefing, das Geschmack beschreibt statt Anforderungen. Ein Gestalter kann nicht treffen, was nicht benannt wurde.
Wir formulieren deshalb die Anforderungen, an denen ein Entwurf geprüft werden kann: Einsatzorte, Mindestgrößen, Kontrastsituationen, Varianten und Ausschlüsse. Damit wird Abnahme eine Prüfung und keine Geschmacksfrage.
Wenn die Namensfrage im Raum steht
Wenn eine Umbenennung im Raum steht, betrifft das Namensrecht, Domains und Profile. Das ist eine andere Fragestellung und teilweise eine rechtliche.
Wir benennen den Bedarf, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung von Namens- und Kennzeichenrechten.
Häufige Fragen zu Branding & Logo Beratung
Entwerfen Sie in dieser Beratung ein Logo?
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Nein. Diese Beratung liefert die Einschätzung und das Briefing. Gestaltung ist ein eigener Auftrag mit eigenem Ablauf. Die Trennung ist gewollt, weil eine Bewertung an Gewicht verliert, wenn sie den eigenen Folgeauftrag begründet.
Uns liegen mehrere Entwürfe vor. Können Sie bei der Auswahl helfen?
+
Ja. Wir prüfen die Entwürfe gegen die Anwendungsfälle, in denen sie bestehen müssen. Das verschiebt die interne Diskussion von Geschmack zu prüfbaren Kriterien. Eine Entscheidung nehmen wir Ihnen nicht ab.
Unser Logo wurde vor Jahren von einer anderen Agentur gestaltet. Ist das ein Problem?
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Nein. Prüfen Sie aber, ob Ihnen die Nutzungsrechte und die offenen Dateien vorliegen. Fehlen die Ursprungsdateien, ist das ein praktisches Hindernis für jede Weiterentwicklung und gehört in die Planung.
Gilt Ihre Einschätzung auch, wenn ein anderer Dienstleister umsetzt?
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Ja. Das Briefing ist so geschrieben, dass jede Gestalterin und jeder Gestalter damit arbeiten kann. Es enthält Anforderungen und Prüfkriterien, keine Vorgaben, die nur mit uns funktionieren.
