Ein Kassensystem für den Friseursalon trennt den Umsatz je Mitarbeiterin auf Positionsebene, auch bei zwei Personen an einer Kundin, lässt mehrere Bons offen, solange die Farbe einwirkt, und führt jeden Gutschein mit Nummer und Restwert. Trinkgeld läuft als eigener Posten. Eine elektronische Kasse ist keine Pflicht; wer elektronisch kassiert, unterliegt der Kassensicherungsverordnung.
Kassensystem für Friseure: Termin, Bon und Abrechnung
Was ein Kassensystem im Friseursalon leisten muss: Umsatz je Mitarbeiterin, Trinkgeld, Gutscheine, Terminbuch, TSE und Belegausgabe.
Samstagvormittag: Eine Kundin wartet an der Theke, die nächste sitzt noch unter der Trockenhaube, das Telefon klingelt. Auf den Bon gehören der Schnitt der Auszubildenden, die Farbe der Meisterin, ein Shampoo aus dem Regal, ein eingelöster Gutschein und Trinkgeld auf Karte. Wer das mit einer Kasse abbildet, die für den Einzelhandel gebaut wurde, tippt jeden Tag zu viel.
Worauf es ankommt
Kassensystem Friseursalon im Alltag
Ein Kassensystem für den Salon setzt an drei Stellen an. Es übernimmt die Leistungen aus dem Terminbuch, es ordnet jeden Posten der Person zu, die ihn erbracht hat, und es hält Vorgänge offen, solange eine Farbe einwirkt. Belegausgabe und die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung laufen dabei im Hintergrund mit, statt zusätzliche Handgriffe zu erzeugen.
Am Tresen: ein Bon, mehrere Hände, wenig Zeit
Im Salon erbringt selten eine Person die gesamte Leistung. Die Auszubildende wäscht, die Meisterin färbt, eine Dritte föhnt. Die Kasse muss deshalb auf Positionsebene zuordnen und nicht nur den ganzen Bon einer Person. Sonst ist die Provisionsabrechnung am Monatsende eine Schätzung.
An einer Kasse arbeiten mehrere Menschen. Der Wechsel zwischen ihnen muss in Sekunden gehen, per PIN oder Chip, ohne dass jemand den Vorgang der Kollegin unter eigenem Namen abschließt. Jeder Kassiervorgang trägt dann die Person, die ihn ausgelöst hat.
Der Salonbetrieb kennt keine Warteschlange, die sich der Reihe nach auflöst. Während eine Farbe einwirkt, kommt Laufkundschaft für ein Stylingprodukt an die Theke, und die Kundin von neun Uhr will gleichzeitig zahlen. Eine Salonkasse hält mehrere Vorgänge offen und legt jeden Posten auf den richtigen Bon.
Bar ist im Friseurhandwerk weiter verbreitet, Kartenzahlung nimmt zu, und beides trifft in derselben Spitzenzeit aufeinander. Ist das Kartenterminal an die Kasse gekoppelt, wandert der Betrag ohne zweites Tippen auf das Gerät. Das verhindert Zahlendreher, die sich abends nur mit langem Suchen aufklären lassen.
Trinkgeld gehört als eigener Posten in den Vorgang, bar wie auf Karte. Sonst erhöht es den ausgewiesenen Leistungsumsatz und verschiebt die Grundlage für die Provision. Bei Kartenzahlung muss die Kasse den Anteil sichtbar machen, der an die Mitarbeiterin weitergereicht wird.
Preisnachlässe gehören ebenfalls in die Kasse und nicht in den Kopf. Der Azubipreis, der Seniorentag und die kostenlose Nachbesserung einer Farbe sind jeweils ein eigener, dokumentierter Vorgang. Wer stattdessen einen kleineren Betrag eintippt, hat später keine Erklärung für die Lücke zwischen Preisliste und Bon.
Nach dem letzten Termin: Ware, Auswertung, Nachweise
Der Tagesabschluss ist entweder ein Vorgang von fünf Minuten oder ein Ärgernis. Die Kasse gibt den Sollbestand vor, das Bargeld wird gegengezählt, die Kartenumsätze werden mit dem Terminalabschluss verglichen. Weicht etwas ab, zeigt ein sauber geführtes System, in welchem Vorgang die Differenz entstanden ist.
Die Warenwirtschaft im Salon hat zwei Seiten. Vorne stehen Verkaufsprodukte wie Shampoo und Stylingware, deren Bestand über die Kasse läuft. Was verkauft wird, geht vom Bestand ab, und die Bestellung beim Großhandel stützt sich auf den tatsächlichen Abverkauf.
Hinten liegt das Verbrauchsmaterial. Farben, Blondierungen und Tönungen verlassen das Lager über die Behandlung und nicht über den Bon. Erst wenn die Kasse den Materialeinsatz an die Dienstleistung koppelt, lässt sich sagen, was eine Balayage im Einkauf kostet.
Terminbuch, Kundenkartei und Kasse beschreiben dieselbe Kundin. Farbformel und Verträglichkeiten gehören in die Kartei, der Umsatz in die Kasse. Liegen beide zusammen, sehen Sie, wer seit acht Monaten nicht mehr da war und welche Leistungen im Salon den Umsatz tragen.
Wer elektronisch aufzeichnet, braucht eine technische Sicherheitseinrichtung, die jeden Vorgang absichert, und muss den Beleg anbieten können. Dazu kommt eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie im Salon kassiert, storniert und abgeschlossen wird. Bei einer Kassennachschau ist genau das die Grundlage des Gesprächs.
Arbeiten selbstständige Stuhlmieterinnen im Salon, brauchen sie eine eigene Aufzeichnung. Ihre Umsätze sind nicht die des Salons und gehören nicht in denselben Kassenabschluss. Wie das im Einzelfall abzubilden ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor die Kasse eingerichtet wird.
Ein Kassensystem steht im Salon nie allein. Onlinebuchung, Terminbuch, Buchhaltung und der Export für den Steuerberater greifen ineinander, sonst entstehen dieselben Daten zweimal. Hypex Media richtet die Kasse so ein, dass diese Wege verbunden sind und bei einem Ausfall der Internetverbindung weiter kassiert werden kann.
Häufige Fragen: Kassensystem Friseursalon
Kann ein Kassensystem den Umsatz je Mitarbeiterin trennen?
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Ja, wenn jeder Posten beim Kassieren einer Person zugeordnet wird. Entscheidend ist die Trennung auf Positionsebene: Arbeiten zwei an einer Kundin, gehört die Farbe der einen und der Schnitt der anderen. Auf dieser Grundlage lässt sich die Provision abrechnen und Dienstleistungs- von Warenumsatz trennen.
Wie werden Gutscheine im Salon richtig erfasst?
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Jeder Gutschein bekommt eine Nummer, einen Ausgabewert und einen Einlösestand. Die Kasse zeigt bei jeder Einlösung den Restwert und in der Auswertung, wie viel Gutscheinwert insgesamt noch offen ist. Ob ein Gutschein umsatzsteuerlich als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wie wird Trinkgeld auf Karte behandelt?
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Trinkgeld wird als eigener Posten erfasst und nicht als Teil des Leistungsumsatzes. Bei Kartenzahlung geht der Betrag zunächst auf das Salonkonto und wird von dort weitergegeben. Trinkgeld an Angestellte und Trinkgeld an die Inhaberin werden steuerlich unterschiedlich behandelt, deshalb muss die Kasse beides unterscheiden.
Muss ich jeder Kundin einen Bon aushändigen?
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Der Beleg muss erstellt und angeboten werden. Ob die Kundin ihn mitnimmt, entscheidet sie selbst. Mit ihrer Zustimmung ist statt Papier auch ein digitaler Beleg möglich, etwa als QR-Code oder per E-Mail. Aufgezeichnet und von der Sicherheitseinrichtung abgesichert wird der Vorgang in jedem Fall.
Braucht ein kleiner Salon überhaupt eine elektronische Kasse?
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Eine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht nicht. Wer bar kassiert, kann eine offene Ladenkasse führen, muss die Einnahmen dann aber einzeln aufzeichnen und einen täglichen Kassenbericht erstellen. Sobald ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Einsatz ist, gelten die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.
